Wie können wir helfen?
Vereinbarung betreffend des KFZ-Abstellplatzes zwischen der
Vereinsleitung KGV Atzgersdorfer Heide und den Mitgliedern
- Aufgrund eines Ansuchens wird von der Vereinsleitung ein freier Abstellplatz zugeteilt. (bis auf Widerruf)
- Die Abstellgebühr für den angegebenen Zeitraum beträgt € 120,00 / pro Jahr
- Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei jeder Art von Weitergabe der Kleingartenparzelle (Verkauf od. Überschreibung) kein Rechtsanspruch auf den Abstellplatz besteht. Das heißt, dass der Abstellplatz gänzlich unabhängig von der Kleingartenparzelle ist.
- Über die Höhe der Abstellplatzgebühr wird künftig bei der JHV entschieden.
- Für die innerhalb der Anlage an den Fahrzeugen entstandenen Schäden und jede Art von Diebstahl wird keine Haftung
übernommen. - Das Fahrzeug darf nur auf dem zugewiesenen Abstellplatz abgestellt werden.
- Das Überlassen des gemieteten Abstellplatzes an andere Personen (z.B. andere Kleingartenbesitzer oder Fremdpersonen) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vereinsleitung gestattet.
- Fahrzeugreparaturen und das Waschen der Autos sind innerhalb der gesamten Anlage verboten. Der Abstellplatz ist reinzuhalten und vom Schnee bei Bedarf selbst zu säubern.
- Das Abstellen von behördlich nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen ist verboten. Die Widmungsfremde Verwendung der Abstellplätze ist nur mit Genehmigung der Vereinsleitung vorübergehend gestattet.
- AUF DER GESAMTEN ABSTELLFLÄCHE GILT DIE StVO.
